- 01Eine Klageschrift muss in deutscher Sprache, auf A4, mit 2,5 cm Rand und fortlaufend nummerierten Absätzen eingereicht werden.
- 02Ohne vollständige Anschrift des Beklagten und ohne Unterschrift wird die Klage nicht zugestellt.
- 03Der Gerichtskostenvorschuss muss eingezahlt oder eine Stundung beantragt werden, bevor die Geschäftsstelle die Zustellung veranlasst.
Was muss ich beim Amtsgericht einreichen, wenn ich ohne Anwalt klage?
Sie haben eine offene Rechnung, eine mangelhafte Ware oder eine nicht bezahlte Dienstleistung. Sie wollen die Sache selbst regeln und überlegen, eine Klage beim Amtsgericht einzureichen – ohne Anwalt, denn das ist erlaubt. Aber was genau erwartet das Gericht von Ihnen? Die Antwort ist nicht kompliziert, aber sie ist streng formal. Die Klageschrift muss bestimmte Angaben enthalten, in einer bestimmten Reihenfolge und in einem bestimmten Layout. Wer ein Feld weglässt oder falsch ausfüllt, riskiert, dass die Klage nicht zugestellt wird oder dass die Geschäftsstelle zurückfragt. Dieser Artikel erklärt Feld für Feld, was das Amtsgericht wissen will und warum.
Die Klageschrift: Das Gericht will Ordnung, nicht Kreativität
Die Klageschrift beim Amtsgericht ist ein formales Dokument. Sie muss in deutscher Sprache auf Papier im Format DIN A4 eingereicht werden, mit einem Rand von 2,5 Zentimetern auf allen Seiten, in Times New Roman 12 pt und mit fortlaufend nummerierten Absätzen. Diese Vorgaben sind nicht Schikane. Die Geschäftsstelle braucht den Rand für Vermerke, die Schrift muss lesbar sein, und die nummerierten Absätze ermöglichen es dem Gericht, auf einzelne Punkte zu verweisen. Wenn Sie handschriftlich schreiben, in kleiner Schrift oder ohne Absatznummerierung, wird der Schriftsatz als nicht bearbeitbar beanstandet.
Bevor Sie mit dem Inhalt beginnen, müssen Sie das Rubrum korrekt setzen. Das ist der Kopf der Klageschrift, in dem Sie das Amtsgericht genau so benennen, wie die Geschäftsstelle es schreibt. Dazu gehört das Aktenzeichen, wenn es schon vergeben ist – wenn nicht, lassen Sie das Feld leer. Dann nennen Sie die Parteien: den Kläger (Sie) und den Beklagten (die Person oder Firma, gegen die Sie klagen). Für jede Partei braucht das Gericht den vollständigen Namen und die Anschrift, an die zugestellt werden soll. Warum? Weil ohne eine zustellungsfähige Anschrift die Geschäftsstelle keine Zustellung veranlassen kann. Die Zustellung erfolgt an die Anschrift des Beklagten, nicht an ein Postfach. Wenn Sie die Anschrift nicht vollständig angeben, bleibt die Klage liegen.
Der Sachverhalt: Fakten in zeitlicher Reihenfolge, ohne Bewertung
Nach dem Rubrum folgt der Sachverhalt. Hier beschreiben Sie, was passiert ist – aber nicht als Roman, sondern als nüchterne Aufzählung. Das Gericht will wissen: Was ist wann passiert, welche Beträge sind geflossen, welche Leistung wurde erbracht? Schreiben Sie pro Absatz ein Ereignis, in zeitlicher Reihenfolge. Jeder Absatz bekommt seine eigene Nummer und trägt ein Datum. Der Ort kann für die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts erheblich sein. Der Betrag entscheidet mit darüber, welches Gericht zuständig ist: Beim Amtsgericht sind Geldforderungen bis 5000 Euro angesiedelt; darüber ist grundsätzlich das Landgericht zuständig. Achten Sie darauf, Beträge so einzutragen, wie sie sich aus Rechnungen oder Verträgen ergeben – das Gericht will wissen, wie eine Zahl zustande kommt, nicht warum sie geschuldet wird.
Nach dem Sachverhalt folgt die außergerichtliche Korrespondenz. Haben Sie den Beklagten vor der Klage angeschrieben? Dann listen Sie jeden Kontaktversuch auf: wer, wann, auf welchem Weg (Brief, E-Mail) und mit welchem Ergebnis. Auch hier pro Absatz ein Ereignis, sachlich formuliert. Das Gericht sieht daraus, dass Sie versucht haben, die Sache ohne Gericht zu klären – das ist ein normales Element einer Klageschrift, auch wenn es nicht immer zwingend ist. Sie müssen keine rechtliche Bewertung abgeben, sondern nur darstellen, was Sie unternommen haben.
Anlagen: Beweise benennen, nicht beschreiben
Zu einer ordentlichen Klageschrift gehört ein Anlagenverzeichnis. Jede Urkunde, die Sie beifügen – Rechnung, Vertrag, Mahnung, Fotos – wird fortlaufend nummeriert (Anlage 1, Anlage 2 …) und mit einer kurzen Bezeichnung aufgeführt. Im Abschnitt Beweismittel nennen Sie jede Urkunde mit Name, Datum und Herkunft (von Ihnen, vom Beklagten oder von Dritten). Wichtig: Beschreiben Sie nicht den Inhalt, den Sie nicht eingegeben haben. Das Gericht will wissen, welche Anlage existiert, nicht was Sie daraus ableiten. Legen Sie Urkunden als lesbare Kopien bei; Originale reichen Sie erst in der mündlichen Verhandlung nach. Vergessen Sie nicht, auf jeder Kopie dieselbe Nummer zu vermerken.
Der Antrag: Was das Gericht tun soll
Am Ende der Klageschrift steht der Antrag der klagenden Partei. Das ist der Satz, in dem Sie formulieren, was das Gericht nach Ihrem Wunsch tun soll – zum Beispiel: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500 Euro nebst Zinsen zu zahlen.“ Formulieren Sie sachlich, ohne Anspruchsgrundlage und ohne Vorschrift. Das Gericht will wissen, was Sie erreichen wollen, nicht, auf welchen Paragrafen Sie sich stützen. Ein Datum, bis zu dem etwas geschehen soll, können Sie angeben, aber das Gericht entscheidet selbst über die Fristen.
Abschriften und Vorschuss: Die Formalitäten, die über Erfolg entscheiden
Sie müssen die Klageschrift unterschreiben – mit Tinte, auf der Unterschriftszeile, mit Ihrem Namen in Druckbuchstaben darunter, plus Anschrift und Telefonnummer. Ohne Unterschrift wird die Klage nicht zugestellt. Reichen Sie eine unterschriebene Ausfertigung ein sowie eine Abschrift für jede beklagte Person und eine weitere Abschrift für das Gericht (ZPO § 133). Das Gericht verlangt außerdem einen Gerichtskostenvorschuss. Wenn Sie diesen nicht zahlen können, stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe oder auf Stundung. Erst wenn der Vorschuss eingegangen ist, veranlasst die Geschäftsstelle die Zustellung.
Checkliste: Das prüft die Geschäftsstelle vor der Zustellung
- Rubrum mit Gericht, Parteien und Anschriften vollständig?
- Sachverhalt in nummerierten Absätzen, zeitlich geordnet?
- Außergerichtliche Korrespondenz aufgelistet?
- Anlagenverzeichnis mit fortlaufenden Nummern?
- Antrag formuliert, was das Gericht tun soll?
- Unterschrift geleistet?
- Abschriften beigefügt?
- Gerichtskostenvorschuss eingezahlt oder Stundung beantragt?
Wenn Sie diese Punkte abhaken, haben Sie gute Chancen, dass die Klage zugestellt wird. Aber denken Sie daran: Die Regeln können sich ändern. Prüfen Sie vor dem Einreichen die aktuellen Vorschriften, insbesondere GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts) und GVG § 71 (Zuständigkeit des Landgerichts), sowie ZPO § 12 ff. (örtlicher Gerichtsstand). Für das Mahnverfahren gilt seit 2021 die elektronische Antragstellung nach ZPO § 703a – das Papierformular ist nur noch eine Ausnahme.
Was, wenn etwas fehlt?
Wenn ein Pflichtfeld fehlt oder die Form nicht stimmt, wird die Klage nicht einfach verworfen. Die Geschäftsstelle beanstandet den Eingang und bittet Sie, die Klageschrift zu ergänzen oder zu korrigieren. Häufige Ablehnungsgründe sind: keine Unterschrift, fremdsprachige Anlagen ohne Übersetzung, fehlendes Anlagenverzeichnis, unvollständige Anschrift des Beklagten, nicht eingezahlter Vorschuss oder die Einreichung beim örtlich unzuständigen Gericht. In diesen Fällen gilt die Frist in der Regel als nicht gewahrt – das kann Ihre Position schwächen. Deshalb: Nehmen Sie sich Zeit für die Form. Bewahren Sie eine vollständige Kopie des Pakets auf und dokumentieren Sie den Eingang (Eingangsstempel oder elektronische Bestätigung).
Praktische Hilfe von Oblune
Wenn Sie eine Klage ohne Anwalt vorbereiten, kann Ihnen unser Leitfaden helfen. Auf der Seite Amtsgericht Klage vorbereiten finden Sie eine geführte Abfrage, die genau die Angaben erhebt, die das Gericht verlangt. Weitere Informationen zu den Gerichten in Deutschland finden Sie auf der Übersichtsseite. Und wenn Sie wissen möchten, wie das Verfahren funktioniert, lesen Sie unseren kurzen Ablauf-Guide.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die formellen Anforderungen an eine Klageschrift, wie sie in den genannten Vorschriften und der Praxis üblich sind. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Falls. Die zuständige Geschäftsstelle des Amtsgerichts gibt Ihnen verbindliche Auskunft zu Ihrem Eingang.
Prüfe das Format, bevor du einreichst
Sieh nach, was das Gericht in deiner Region verlangt und was ein vorbereitetes Paket enthält.
Häufige Fragen
Muss die Klageschrift handschriftlich unterschrieben sein?
Ja, die Klageschrift muss von der verfassenden Person unterschrieben sein. Ohne Unterschrift wird sie nicht zugestellt und die Frist gilt in der Regel als nicht gewahrt.
Was passiert, wenn die Anschrift des Beklagten unvollständig ist?
Ohne zustellungsfähige Anschrift kann die Geschäftsstelle die Zustellung nicht veranlassen. Die Klage bleibt liegen, bis Sie die vollständige Anschrift nachreichen.
Muss ich den Gerichtskostenvorschuss sofort zahlen?
Der Vorschuss muss eingezahlt sein, bevor die Geschäftsstelle die Zustellung veranlasst. Wenn Sie ihn nicht zahlen können, können Sie Prozesskostenhilfe oder Stundung beantragen.
Was muss ich im Anlagenverzeichnis angeben?
Jede Urkunde, die Sie beifügen, muss fortlaufend nummeriert und mit einer Bezeichnung aufgeführt werden, die dem Abschnitt Beweismittel entspricht. Ohne Verzeichnis wird der Eingang beanstandet.
Offizielle Quellen
- GVG § 184 (Gerichtssprache) 2026-10-19
- GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- GVG § 71 (Zuständigkeit des Landgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- ZPO § 12 und folgende (Allgemeiner Gerichtsstand, örtliche Zuständigkeit) 2026-10-19
Allgemeine Informationen zu Gerichtsformalia. Keine Rechtsberatung und kein Mandatsverhältnis. Vorschriften ändern sich: Prüfe vor dem Einreichen die aktuellen Hinweise des Gerichts.