- 01Die Klageschrift muss handschriftlich unterschrieben, auf Deutsch verfasst und mit vollständigem Anlagenverzeichnis eingereicht werden.
- 02Ohne eingezahlten Gerichtskostenvorschuss oder bewilligter Prozesskostenhilfe erfolgt keine Zustellung an den Beklagten.
- 03Prüfen Sie vorab die örtliche Zuständigkeit am Wohnsitz des Beklagten, um Verweisung und Zeitverlust zu vermeiden.
Der konkrete Fall: Lieferung erbracht, Zahlung ausgeblieben
Sie haben als Freelancer ein Webprojekt für einen Kunden in München fertiggestellt, die Abnahme erfolgte per E-Mail am 15. Oktober. Die Rechnung über 3.800 Euro ist seit 30 Tagen fällig, Mahnung und Zahlungserinnerung blieben unbeantwortet. Jetzt wollen Sie Klage beim Amtsgericht einreichen, ohne Anwalt. Damit die Geschäftsstelle den Schriftsatz nicht zurückweist, muss das Paket von Anfang an vollständig sein.
1. Klageschrift: Was zwingend hineingehört
Die Klageschrift ist das Herzstück. Sie muss auf Papier, in deutscher Sprache und mit handschriftlicher Unterschrift in Tinte eingereicht werden. Folgende Elemente sind Pflicht:
- Rubrum: Amtsgericht, Kläger (Sie mit Name, Anschrift, Telefon), Beklagter (Kunde mit vollständiger zustellfähiger Anschrift).
- Antrag: Konkreter Zahlungsantrag, zum Beispiel "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.800 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. November 2026 zu zahlen."
- Sachverhalt: Chronologisch, knapp, nur Tatsachen – keine rechtliche Würdigung.
- Beweisantritte: Benennung von Zeugen (etwa der Projektleiter beim Kunden) und Urkunden (Vertrag, Abnahme-E-Mail, Rechnung, Mahnung).
- Unterschrift: Mit Name in Druckbuchstaben, Anschrift und Telefonnummer darunter.
Fehlt die Unterschrift oder ist der Schriftsatz nicht deutsch, gilt die Frist als nicht gewahrt (ZPO § 130 Nr. 6, GVG § 184).
2. Anlagenverzeichnis und Beweisdokumente: Die Übersichtstabelle
Jede Anlage erhält eine fortlaufende Nummer ab 1. Auf jeder Kopie steht dieselbe Nummer und Bezeichnung. Das Verzeichnis gehört als separates Blatt vor die Anlagen.
| Nr. | Bezeichnung | Original / Kopie | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1 | Werkvertrag vom 1. September 2026 | Kopie | Beide Seiten unterschrieben |
| 2 | Abnahme-E-Mail vom 15. Oktober 2026 | Kopie | Header mit Datum/Uhrzeit sichtbar |
| 3 | Rechnung Nr. 2026-042 vom 16. Oktober 2026 | Kopie | Mit Zahlungsziel 14 Tage |
| 4 | Erste Mahnung vom 30. Oktober 2026 | Kopie | Per Einschreiben mit Rückschein |
| 5 | Zweite Mahnung vom 13. November 2026 | Kopie | Mit Fristsetzung bis 27. November |
| 6 | Kontoauszug: Kein Geldeingang | Kopie | Bis Einreichungstag |
Urkunden nur als lesbare Kopien beifügen; Originale erst in der mündlichen Verhandlung vorlegen. Fremdsprachige Anlagen (etwa ein englischer Vertrag) benötigen eine deutsche Übersetzung.
3. Gerichtskostenvorschuss: Einzahlen oder Stundung beantragen
Die Geschäftsstelle veranlasst die Zustellung erst, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist oder eine Stundung bewilligt wurde. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert – hier 3.800 Euro. Zahlen Sie den Vorschuss fristgerecht auf das Gerichtskonto ein (Verwendungszweck: Aktenzeichen, falls schon bekannt, sonst "Klage [Ihr Name] gegen [Beklagter]"). Wenn Sie den Vorschuss nicht aufbringen können, stellen Sie gleichzeitig mit der Klage einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) mit Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Formular erhalten Sie bei der Geschäftsstelle oder über das Portal der Justiz.
4. Örtliche Zuständigkeit prüfen, bevor Sie einreichen
Für Geldforderungen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht sachlich zuständig (GVG § 23). Örtlich zuständig ist grundsätzlich der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten – also dessen Wohnsitz (ZPO § 12 ff.). Liegt der Kunde in München, ist das Amtsgericht München zuständig. Reichen Sie bei einem unzuständigen Gericht ein, wird die Sache verwiesen und Sie verlieren Zeit. Prüfen Sie die Zuständigkeit vorab über das Gerichtsverzeichnis oder fragen Sie die Geschäftsstelle.
5. Einreichung: Anzahl der Exemplare und Versandweg
Sie benötigen:
- Das Original der Klageschrift für das Gericht
- Je eine Abschrift für jeden Beklagten (hier: eine)
- Eine weitere Abschrift für die Gerichtsakte (ZPO § 133)
Also insgesamt drei vollständige Pakete. Senden Sie per Post an die Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts oder geben Sie sie dort persönlich ab. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist für die Klageschrift ohne Anwalt nicht zulässig.
6. Häufige Ablehnungsgründe: Checkliste zur Selbstkontrolle
Bevor Sie das Paket absenden, prüfen Sie Punkt für Punkt:
- Ist die Klageschrift handschriftlich mit Tinte unterschrieben?
- Stehen Name in Druckbuchstaben, Anschrift und Telefonnummer unter der Unterschrift?
- Ist der gesamte Schriftsatz auf Deutsch?
- Liegt ein vollständiges Anlagenverzeichnis mit fortlaufenden Nummern bei?
- Tragen alle Kopien dieselbe Nummer und Bezeichnung wie im Verzeichnis?
- Ist die zustellfähige Anschrift des Beklagten vollständig (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)?
- Ist der Gerichtskostenvorschuss überwiesen oder der PKH-Antrag beigelegt?
- Haben Sie die richtige Anzahl an Exemplaren (Original + je Beklagter + 1 für Gericht)?
- Stimmt die Gerichtsanschrift (Amtsgericht, nicht Landgericht)?
Ein einziger fehlender Punkt führt zur Beanstandung und verzögert die Zustellung um Wochen.
7. Was nach der Einreichung passiert
Die Geschäftsstelle prüft die formellen Voraussetzungen. Ist alles vollständig, fordert sie den Beklagten auf, binnen zwei Wochen schriftlich zu erklären, ob er sich verteidigt (ZPO § 276). Erklärt er sich nicht, können Sie Versäumnisurteil beantragen. Verteidigt er sich, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Bringen Sie dann alle Originale mit. Die Regeln können sich ändern – die aktuellen Hinweise der Geschäftsstelle sind maßgeblich.
8. Nächste Schritte für Ihre Unterlagen
Legen Sie sich einen Ordner an mit: Eingangsbestätigung des Gerichts, Überweisungsbeleg Gerichtskostenvorschuss, Kopie des vollständigen Klagepakets, alle Korrespondenz mit dem Kunden. So haben Sie bei Rückfragen oder Terminierung alles griffbereit. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Paket vollständig ist, nutzen Sie die geführte Vorbereitung oder schauen Sie in die kurzen Verfahrensguides.
Prüfe das Format, bevor du einreichst
Sieh nach, was das Gericht in deiner Region verlangt und was ein vorbereitetes Paket enthält.
Häufige Fragen
Muss ich als Freelancer einen Anwalt für das Amtsgericht beauftragen?
Nein. Vor dem Amtsgericht bis 5.000 Euro Streitwert können Sie sich selbst vertreten. Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Was passiert, wenn die Anschrift des Kunden unvollständig ist?
Die Geschäftsstelle kann die Zustellung nicht veranlassen. Das Verfahren stockt, bis Sie eine zustellfähige Anschrift nachreichen.
Reicht eine E-Mail als Beweis für die Abnahme?
Eine E-Mail kann als Urkunde vorgelegt werden. Drucken Sie sie mit Header (Absender, Empfänger, Datum, Uhrzeit) aus und fügen Sie sie als Anlage bei.
Wie hoch ist der Gerichtskostenvorschuss bei 3.800 Euro Streitwert?
Die genaue Höhe legt das Gericht fest. Orientieren Sie sich am aktuellen Kostenverzeichnis oder fragen Sie die Geschäftsstelle vor Einreichung.
Offizielle Quellen
- GVG § 184 (Gerichtssprache) 2026-10-19
- GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- GVG § 71 (Zuständigkeit des Landgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- ZPO § 12 und folgende (Allgemeiner Gerichtsstand, örtliche Zuständigkeit) 2026-10-19
Allgemeine Informationen zu Gerichtsformalia. Keine Rechtsberatung und kein Mandatsverhältnis. Vorschriften ändern sich: Prüfe vor dem Einreichen die aktuellen Hinweise des Gerichts.