- 01Die Klageschrift muss eigenhändig mit Tinte unterschrieben sein und Name, Anschrift, Telefonnummer darunter enthalten – sonst wird sie nicht zugestellt.
- 02Für jeden Beklagten und die Gerichtsakte sind vollständige Abschriften samt nummeriertem Anlagenverzeichnis nötig; fehlt ein Exemplar, verzögert sich das Verfahren.
- 03Ohne eingezahlten Gerichtskostenvorschuss oder bewilligte Prozesskostenhilfe veranlasst die Geschäftsstelle keine Zustellung.
Ein mittelständischer Betrieb aus dem Rheinland hat im September drei Lieferungen an einen Online-Händler geschickt, die Rechnung über 4.200 Euro ist seit 45 Tagen fällig. Trotz zweier Mahnungen per E-Mail und Einschreiben bleibt das Konto still.
Wer jetzt klagt, muss dem Amtsgericht ein Paket vorlegen, das die Geschäftsstelle ohne Rückfragen verarbeiten kann. Fehlt ein einziges Dokument, verzögert sich die Zustellung um Wochen – und die Verjährung tickt weiter.
1. Die Klageschrift: Formvorgaben, die über Zustellung entscheiden
Die Klageschrift ist das Herzstück. Sie muss auf Papier eingereicht werden, vollständig in deutscher Sprache, mit Rubrum und klar formuliertem Antrag. Nach ZPO § 130 Nr. 6 ist die eigenhändige Unterschrift mit Tinte Pflicht; fehlt sie, gilt die Klage als nicht eingereicht. Unter die Unterschrift gehören Name in Druckbuchstaben, ladungsfähige Anschrift und eine Telefonnummer für Rückfragen der Geschäftsstelle.
Das Rubrum nennt Gericht, Kläger, Beklagter und – falls schon bekannt – das Aktenzeichen. Der Antrag beziffert den Hauptanspruch, Zinsen und Kosten. Der Sachverhalt schildert chronologisch: Vertragsschluss, Lieferung, Rechnungsstellung, Fälligkeit, Mahnungen. Beweisangebote (Urkunden, Zeugen) werden am Ende aufgeführt.
2. Abschriften: Wie viele Exemplare das Gericht braucht
Für jede beklagte Partei ist eine Abschrift der Klageschrift samt aller Anlagen beizufügen, dazu ein weiteres Exemplar für die Gerichtsakte (ZPO § 133). Bei einem Beklagten also drei vollständige Sätze. Wer mehrere Firmen verklagt, rechnet entsprechend hoch. Die Geschäftsstelle prüft die Stückzahl vor der Zustellung; unvollständige Sätze werden zurückgewiesen.
3. Anlagenverzeichnis und Nummerierung: Ordnung, die der Richter erwartet
Jede Anlage erhält eine fortlaufende Nummer ab 1. Im Anlagenverzeichnis stehen Nummer, Bezeichnung und – bei Urkunden – das Ausstellungsdatum. Auf jeder Kopie muss dieselbe Nummer und Bezeichnung stehen. Fehlt das Verzeichnis oder stimmen Nummern nicht überein, beanstandet das Gericht den Eingang (ZPO § 131).
Typische Anlagen bei offenen Rechnungen:
| Nr. | Bezeichnung | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Auftragsbestätigung / Vertrag | Unterschrieben von beiden Seiten |
| 2 | Lieferschein / Abnahmedatum | Vom Empfänger quittiert |
| 3 | Rechnung vom [Datum] | Mit Fälligkeitsdatum |
| 4 | 1. Mahnung per Einschreiben | Einlieferungsbeleg beilegen |
| 5 | 2. Mahnung per E-Mail | Sendeprotokoll als Screenshot |
| 6 | Kontoauszug ohne Zahlungseingang | Schwärzen Sie fremde Positionen |
Originale werden erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt; lesbare Kopien genügen für die Akte.
4. Gerichtskostenvorschuss: Ohne Zahlung keine Zustellung
Die Geschäftsstelle veranlasst die Zustellung erst, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist oder Stundung bewilligt wurde. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert; das Gericht setzt den Betrag fest. Wer den Vorschuss nicht leisten kann, stellt gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) mit Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Ohne Nachweis der Bedürftigkeit wird PKH regelmäßig abgelehnt.
5. Zustellungsfähige Anschrift des Beklagten: Der häufigste Stolperstein
Ohne ladungsfähige Adresse kann die Post nicht zustellen. Prüfen Sie vor Einreichung: Handelt es sich um eine GmbH, reicht der Sitz aus dem Handelsregister. Bei Einzelunternehmern oder GbR benötigen Sie die Privatanschrift des Inhabers. Eine Postfach-Adresse genügt nicht. Fehlt die Anschrift, verweist das Gericht die Klage an den allgemeinen Gerichtsstand (ZPO § 12 ff.) – das kostet Zeit.
6. Sprache und Übersetzungen: Deutsch ist Verfahrenssprache
Nach GVG § 184 ist die Gerichtssprache Deutsch. Fremdsprachige Verträge oder E-Mails benötigen eine deutsche Übersetzung. Die Übersetzung muss nicht beeidigt sein, aber vollständig und lesbar. Ein fremdsprachiger Schriftsatz wahrt keine Frist; die deutsche Fassung ist nachzureichen.
7. Checkliste vor dem Absenden: 7 Punkte, die Sie abhaken können
- Klageschrift unterschrieben mit Tinte, Name in Druckbuchstaben, Anschrift, Telefon
- Drei vollständige Sätze (Beklagter, Gericht, eigene Akte)
- Anlagenverzeichnis mit durchgängiger Nummerierung, jede Kopie entsprechend beschriftet
- Gerichtskostenvorschuss überwiesen oder PKH-Antrag beigelegt
- Zustellungsfähige Anschrift des Beklagten im Rubrum und auf dem Umschlag
- Gesamter Schriftsatz auf Deutsch, fremdsprachige Anlagen übersetzt
- Gerichtsanschrift, Aktenzeichen (falls vorhanden), beide Parteien mit korrekter Schreibweise
8. Örtliche und sachliche Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?
Für Geldforderungen bis 5.000 Euro Streitwert ist das Amtsgericht zuständig (GVG § 23). Liegt der Streitwert höher, gehört die Sache vor das Landgericht (GVG § 71). Der örtliche Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz des Beklagten (ZPO § 12 ff.). Reichen Sie beim falschen Gericht ein, verweist es die Sache – das Verfahren verschiebt sich um Wochen. Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut der genannten Vorschriften vor der Einreichung.
9. Was nach der Einreichung passiert
Nach Eingang prüft die Geschäftsstelle formale Vollständigkeit. Ist alles da, veranlasst sie die Zustellung an den Beklagten. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit, sich zu äußern (ZPO § 129). Erhebt er keinen Widerspruch, können Sie Versäumnisurteil beantragen. Bestreitet er, folgt der schriftliche Vorverfahren und später ein Verhandlungstermin. Regeln ändern sich; die aktuellen Hinweise der Geschäftsstelle kontrollieren den Ablauf.
Mehr zum Ablauf finden Sie in der geführten Vorbereitung oder im Überblick aller Gerichte. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrer Forderung passt, hilft der Artikel Rechnung wurde nicht bezahlt: Was Sie jetzt tun müssen. Für die Beweisakte sehen Sie Kunde hat Rechnung nicht bezahlt: Was tun mit der Beweisakte. Vermeiden Sie typische Fehler mit ADAC Rechnung nicht bezahlt: 5 Fehler beim Einreichen vermeiden.
Prüfe das Format, bevor du einreichst
Sieh nach, was das Gericht in deiner Region verlangt und was ein vorbereitetes Paket enthält.
Häufige Fragen
Wie viele Exemplare der Klageschrift muss ich bei einem Beklagten einreichen?
Sie benötigen drei vollständige Sätze: einen für den Beklagten, einen für die Gerichtsakte und einen für Ihre eigenen Unterlagen. Jeder Satz enthält Klageschrift, Anlagenverzeichnis und alle Anlagenkopien.
Was passiert, wenn ich den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlen kann?
Sie stellen gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit der amtlichen Erklärung zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Gericht prüft die Bedürftigkeit und bewilligt oder lehnt ab. Ohne Nachweis wird die Klage nicht zugestellt.
Reicht eine E-Mail-Adresse als Zustellungsanschrift für den Beklagten?
Nein. Das Gericht stellt per Post zu; es braucht eine ladungsfähige postalische Anschrift. Bei Firmen ist das der Sitz aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmern die Privatanschrift des Inhabers.
Muss ich fremdsprachige Verträge von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen?
Für die Klageerhebung genügt eine vollständige, lesbare Eigenübersetzung. Das Gericht kann später eine beeidigte Übersetzung anordnen, wenn die Richtigkeit angezweifelt wird.
Offizielle Quellen
- GVG § 184 (Gerichtssprache) 2026-10-19
- GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- GVG § 71 (Zuständigkeit des Landgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- ZPO § 12 und folgende (Allgemeiner Gerichtsstand, örtliche Zuständigkeit) 2026-10-19
Allgemeine Informationen zu Gerichtsformalia. Keine Rechtsberatung und kein Mandatsverhältnis. Vorschriften ändern sich: Prüfe vor dem Einreichen die aktuellen Hinweise des Gerichts.