- 01Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Forderung unter 5.000 Euro liegt – dann ist das Amtsgericht zuständig.
- 02Reichen Sie die Klageschrift in deutscher Sprache mit Rubrum, nummerierten Absätzen und Anlagenverzeichnis ein.
- 03Zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss oder beantragen Sie Prozesskostenhilfe, sonst wird nicht zugestellt.
Sie haben eine offene Forderung – was kommt zuerst?
Sie haben eine Rechnung gestellt, aber der Kunde zahlt nicht. Sie fragen sich: „Kann ich das alleine durchziehen?“ Ja, vor dem Amtsgericht ist das möglich. Für Geldforderungen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, und Sie dürfen sich selbst vertreten. Der Weg ist klar, aber die Reihenfolge entscheidet. Wer zuerst das falsche Formular einreicht oder eine Abschrift vergisst, verliert Zeit.
Bevor Sie etwas einreichen, sollten Sie wissen: Es gibt zwei Wege – das gerichtliche Mahnverfahren und die Klage. Beide haben ihre eigene Logik. Dieser Artikel erklärt die Reihenfolge für eine Klage beim Amtsgericht ohne Anwalt. Sie erfahren, welche Papiere Sie brauchen, wie Sie sie vorbereiten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Der erste Schritt: Mahnverfahren oder gleich Klage?
Für viele Geldforderungen ist das Mahnverfahren der schnellere Einstieg. Sie stellen einen Antrag mit einem amtlichen Formular. Seit 2021 läuft das elektronisch über das zentrale Mahngericht. Das Papierformular wird nur noch in Ausnahmefällen genutzt. Tragen Sie Antragsteller, Antragsgegner, Forderung und Begründung vollständig ein – also Anspruchsgrund, Datum und Zahlungsziel.
Wenn der Gegner Widerspruch erhebt, wird die Sache an das zuständige Gericht abgegeben. Dann wird aus dem Mahnverfahren eine Klage. Sie müssen dann die Klageschrift nachreichen. Manche gehen direkt zur Klage, wenn klar ist, dass der Gegner widersprechen wird. Beide Wege sind möglich. Die Entscheidung hängt von Ihrem Fall ab – nicht von einer Vorschrift, sondern davon, wie der Gegner reagiert.
Die Klageschrift: So bauen Sie sie auf
Wenn Sie klagen, brauchen Sie eine Klageschrift in deutscher Sprache auf Papier. Das Format ist streng: DIN A4, Rand 2,5 cm auf allen Seiten, Times New Roman 12 pt, Zeilenabstand 1,5. Die Absätze werden fortlaufend ab 1 nummeriert. Am Anfang steht das Rubrum: Gericht, Parteien, und wenn schon bekannt, das Aktenzeichen. Lassen Sie das Aktenzeichen leer, wenn Sie es noch nicht haben.
Die Klageschrift besteht aus mehreren Teilen. Zuerst das Rubrum, dann die Parteien mit vollständigem Namen und Anschrift. Danach der Sachverhalt: pro Absatz ein Ereignis, in zeitlicher Reihenfolge. Schreiben Sie nur, was passiert ist – keine Bewertung. Danach die außergerichtliche Korrespondenz: Wer hat wann auf welchem Weg kontaktiert und was war das Ergebnis? Dann die Beweismittel: Jede Urkunde mit Name, Datum und Herkunft. Zum Schluss der Antrag: Was soll das Gericht tun? Formulieren Sie sachlich.
Abschriften und Anlagen: Die häufigste Fehlerquelle
Die Klageschrift wird nicht nur einmal eingereicht. Sie brauchen eine unterschriebene Ausfertigung für das Gericht und je eine Abschrift für jede beklagte Person. Dazu kommt eine weitere Abschrift für das Gericht nach ZPO § 133. Das sind also bei einem Beklagten drei Exemplare. Auf jeder Kopie müssen die Anlagen dieselbe Nummer und Bezeichnung tragen.
Das Anlagenverzeichnis ist Pflicht. Nummerieren Sie jede Anlage fortlaufend ab 1 – Anlage 1, Anlage 2 usw. Im Verzeichnis führen Sie auf, was Sie beifügen, zum Beispiel „Rechnung vom 15.03.2025“ oder „Mahnung vom 02.04.2025“. Ohne Anlagenverzeichnis wird der Eingang beanstandet. Und: Legen Sie nur lesbare Kopien bei. Die Originale bringen Sie erst zur mündlichen Verhandlung mit.
Der Gerichtskostenvorschuss: Ohne Zahlung keine Zustellung
Bevor das Gericht Ihre Klage zustellt, muss der Gerichtskostenvorschuss eingegangen sein. Die Geschäftsstelle veranlasst die Zustellung erst, wenn der Vorschuss bezahlt ist. Wenn Sie das nicht können, stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe oder auf Stundung. Das müssen Sie aktiv beantragen – es passiert nicht automatisch.
Die Höhe des Vorschusses hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert ist Ihre Forderung. Das Gericht setzt die Gebühr fest. Schauen Sie auf die aktuelle Gebührentabelle oder fragen Sie bei der Geschäftsstelle nach. Zahlen Sie den Vorschuss rechtzeitig, sonst verzögert sich alles. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.
Zustellung und Fristen: Was nach der Einreichung passiert
Nachdem der Vorschuss eingegangen ist, veranlasst das Gericht die Zustellung an den Beklagten. Dafür braucht die Geschäftsstelle eine zustellungsfähige Anschrift. Ohne vollständige Anschrift kann nicht zugestellt werden. Prüfen Sie also vorher, ob die Adresse aktuell ist. Zustellung bedeutet: Der Beklagte erhält die Klageschrift offiziell. Ab dann laufen Fristen.
Die Fristen sind gesetzlich geregelt, aber die konkreten Tage hängen vom Einzelfall ab. Sie müssen nicht selbst zählen – das Gericht teilt Ihnen mit, was als Nächstes passiert. Wichtig ist nur: Sie müssen erreichbar sein. Geben Sie Ihre Telefonnummer und Anschrift an, damit das Gericht Sie kontaktieren kann. Und behalten Sie eine vollständige Kopie Ihres Pakets. Dokumentieren Sie den Eingang – mit Eingangsstempel oder elektronischer Bestätigung.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden können
Die häufigsten Ablehnungsgründe sind einfach zu vermeiden. Erstens: Die Klageschrift ist nicht unterschrieben. Nach ZPO § 130 Nr. 6 muss sie unterschrieben sein. Ohne Unterschrift wird sie nicht zugestellt. Zweitens: Der Schriftsatz ist nicht auf Deutsch. Gerichtssprache ist Deutsch – fremdsprachige Anlagen brauchen eine deutsche Übersetzung. Drittens: Das Anlagenverzeichnis fehlt oder die Anlagen sind nicht nummeriert.
Viertens: Die Anschrift des Beklagten ist unvollständig. Ohne zustellungsfähige Anschrift kann die Geschäftsstelle nicht zustellen. Fünftens: Der Gerichtskostenvorschuss ist nicht eingegangen. Sechstens: Die Klage ist beim falschen Gericht eingereicht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (ZPO § 12 ff.). Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie die aktuellen Regeln oder fragen Sie die Geschäftsstelle.
Vorbereitung ist alles: Ihre Checkliste
Bevor Sie einreichen, gehen Sie diese Liste durch:
- Klageschrift in deutscher Sprache, DIN A4, Rand 2,5 cm, Times New Roman 12 pt.
- Rubrum mit Gericht und Parteien – vollständige Namen und Anschriften.
- Sachverhalt in nummerierten Absätzen, zeitlich geordnet.
- Außergerichtliche Korrespondenz – wer, wann, wie, mit welchem Ergebnis.
- Beweismittel als lesbare Kopien, im Anlagenverzeichnis nummeriert.
- Antrag sachlich formuliert – was soll das Gericht tun?
- Unterschrift mit Tinte, Name in Druckbuchstaben darunter.
- Abschriften: eine für jede beklagte Person, eine weitere für das Gericht.
- Gerichtskostenvorschuss einzahlen oder Prozesskostenhilfe beantragen.
- Kopie des gesamten Pakets behalten und Eingang dokumentieren.
Wenn Sie diese Reihenfolge einhalten, haben Sie die größten Hürden genommen. Die Geschäftsstelle prüft die Formalien – Ihre Aufgabe ist es, sie vollständig zu liefern. Mehr Details zu den erwarteten Angaben finden Sie in unserem Artikel Amtsgericht Klage ohne Anwalt: Diese Angaben erwartet das Gericht.
Weitere Hilfen auf dieser Seite
Wenn Sie sich vorbereiten, schauen Sie sich auch die Übersicht aller Gerichte an und die Seite für Deutschland. Dort finden Sie die Anschriften und Hinweise. Der geführte Vorbereitungsablauf hilft Ihnen, die Angaben Schritt für Schritt zusammenzustellen. Und in den kurzen Leitfäden finden Sie Erklärungen zu einzelnen Begriffen. Wenn Sie mehr über Kosten wissen möchten, lesen Sie Gerichtskosten Amtsgericht: 5 Fehler, die Ihre Klage verzögern.
Denken Sie daran: Die Regeln können sich ändern. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der Gesetze und die Anweisung der Geschäftsstelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, aber er hilft Ihnen, den Ablauf zu verstehen.
Prüfe das Format, bevor du einreichst
Sieh nach, was das Gericht in deiner Region verlangt und was ein vorbereitetes Paket enthält.
Häufige Fragen
Muss ich vor der Klage ein Mahnverfahren durchlaufen?
Nein, Sie können direkt klagen. Das Mahnverfahren ist eine Option, aber keine Pflicht. Wenn der Gegner Widerspruch einlegt, wird die Sache ans Gericht abgegeben.
Welche Schriftart und Größe verlangt das Gericht?
Das Gericht verlangt Times New Roman 12 pt auf DIN A4 mit 2,5 cm Rand. Kleinere Schrift wird beanstandet. Halten Sie sich genau daran.
Was passiert, wenn ich den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlen kann?
Sie können Prozesskostenhilfe oder Stundung beantragen. Das müssen Sie aktiv tun. Ohne Vorschuss oder Bewilligung wird die Klage nicht zugestellt.
Wie viele Abschriften muss ich einreichen?
Sie brauchen eine unterschriebene Ausfertigung für das Gericht, eine Abschrift für jede beklagte Person und eine weitere Abschrift für das Gericht nach ZPO § 133. Bei einem Beklagten sind das drei Exemplare.
Offizielle Quellen
- GVG § 184 (Gerichtssprache) 2026-10-19
- GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- GVG § 71 (Zuständigkeit des Landgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) 2026-10-19
- ZPO § 12 und folgende (Allgemeiner Gerichtsstand, örtliche Zuständigkeit) 2026-10-19
Allgemeine Informationen zu Gerichtsformalia. Keine Rechtsberatung und kein Mandatsverhältnis. Vorschriften ändern sich: Prüfe vor dem Einreichen die aktuellen Hinweise des Gerichts.