Verfahrensleitfäden

Klage beim Amtsgericht einreichen: Formvorgaben Schritt für Schritt

Welche Angaben das Rubrum braucht, wie die Absätze zu nummerieren sind, in welcher Sprache der Schriftsatz abzufassen ist und welche Abschriften die Geschäftsstelle erwartet.

Bundesrepublik Deutschland

So funktioniert es

  1. Rubrum anlegen: Bezeichnung des Amtsgerichts, Aktenzeichen als Platzhalter und beide Parteien mit vollständiger Zustellungsanschrift.
  2. Seite einrichten: DIN A4, 2.5 cm Rand auf allen vier Seiten, Times New Roman in 12 pt, 1,5-zeiliger Abstand.
  3. Absätze fortlaufend ab 1 nummerieren und in jedem Absatz ein Ereignis mit Datum und Betrag schildern.
  4. Am Ende unterschreiben (Tinte), Name in Druckbuchstaben, Anschrift und Telefonnummer darunter setzen und das Anlagenverzeichnis mit fortlaufend nummerierten Anlagen anschließen.
  5. Abschriften zusammenstellen: eine Ausfertigung für das Gericht und je eine Abschrift für jede beklagte Person; den Gerichtskostenvorschuss einplanen.

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Muss die Klageschrift auf Deutsch abgefasst sein?

Ja. Die Gerichtssprache ist nach GVG § 184 Deutsch. Ein Schriftsatz in einer anderen Sprache wahrt in der Regel keine Frist; reichen Sie deshalb eine deutsche Fassung ein. Übersetzungen fremdsprachiger Anlagen sollten beiliegen.

Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?

Vor dem Amtsgericht ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben; Sie können die Klage selbst einreichen. Für das Landgericht gilt das nicht. Ob und welcher Vortrag sinnvoll ist, prüft dieses Werkzeug nicht.

Wie viele Abschriften brauche ich?

Eine unterschriebene Ausfertigung für das Gericht und je eine Abschrift für jede beklagte Person. Nach ZPO § 133 ist zusätzlich eine Abschrift für das Gericht erforderlich.

Formatanforderungen dieses Gerichts

Schriftsätze werden auf Papier im Format DIN A4 (210 mal 297 mm) eingereicht. ZPO § 130 (Inhalt der Schriftsätze; Nummer 6 verlangt die Unterschrift)
Auf allen vier Seiten wird ein Rand von 2.5 cm freigelassen. ZPO § 130 (Inhalt der Schriftsätze; Nummer 6 verlangt die Unterschrift)
Die Absätze werden fortlaufend ab 1 nummeriert. ZPO § 129 (Vorbereitende Schriftsätze)
Die Klageschrift muss von der verfassenden Person handschriftlich unterschrieben werden (ZPO § 130 Nr. 6). ZPO § 130 (Inhalt der Schriftsätze; Nummer 6 verlangt die Unterschrift)
Gerichtssprache ist Deutsch; ein Schriftsatz in einer anderen Sprache wahrt in der Regel keine Frist, und eine deutsche Fassung ist nachzureichen (GVG § 184). GVG § 184 (Gerichtssprache)
Eingereicht werden eine unterschriebene Ausfertigung und je eine Abschrift für jede beklagte Person; für das Gericht ist nach ZPO § 133 eine weitere Abschrift erforderlich. ZPO § 133 (Abschriften der Schriftsätze und Anlagen)
Das Amtsgericht ist für Geldforderungen in der Regel zuständig, wenn der Streitwert 5000 EUR nicht übersteigt. GVG § 23 (Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten)

Jede Formatvorschrift ist mit ihrer Quelle angegeben, damit Sie sie selbst nachprüfen können.

Jede Formatvorschrift ist mit ihrer Quelle angegeben, damit Sie sie selbst nachprüfen können.